Zum Inhalt springen
Hausbau-Grundrisse Logo: Grundriss mit Bleistift und GeodreieckHausbau-Grundrisse.de

Planungswissen

Wohnfläche berechnen: WoFlV und DIN 277

Zwei Normen, zwei Ergebnisse: Warum ein und dasselbe Haus je nach Berechnungsart unterschiedlich viele Quadratmeter hat – und worauf Sie beim Vergleich vom Grundriss achten sollten.

Kurzantwort

WoFlV oder DIN 277 – was gilt wann?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) misst die reine, bewohnbare Wohnfläche und rechnet Keller, Technik und Garage nicht mit. Dachschrägen zählen gestaffelt, Balkone meist nur zu einem Viertel. Die DIN 277 ermittelt dagegen die komplette Grundfläche des Gebäudes über alle Ebenen und Nutzungen und liefert deshalb einen deutlich höheren Wert. Für Kaufverträge und die Frage „Wie viel Wohnfläche habe ich?“ ist die WoFlV maßgeblich; die DIN 277 dient eher der baulichen Kalkulation. Achten Sie bei jeder Quadratmeterangabe darauf, welche Norm zugrunde liegt – nur so vergleichen Sie Grundrisse und Angebote fair.

Die Redaktion

hausbau-grundrisse.de · Stand: August 2026 · Planungswissen

Zwei Normen für zwei Fragen

Wer Grundrisse vergleicht, stößt schnell auf widersprüchliche Quadratmeterzahlen. Der Grund: Es gibt zwei verbreitete Methoden, Flächen zu ermitteln. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) beantwortet die Frage, wie viel Fläche tatsächlich zum Wohnen zur Verfügung steht. Sie rechnet ausschließlich bewohnbare Räume an – Keller, Heizraum, Garage oder ein nicht ausgebauter Spitzboden bleiben außen vor. Die DIN 277 hingegen ermittelt die gesamte Grundfläche eines Gebäudes über alle Geschosse und Nutzungen. Sie gliedert diese in Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche und liefert Kennzahlen wie die Brutto-Grundfläche. Der DIN-277-Wert fällt deshalb fast immer höher aus als die reine Wohnfläche.

Anrechnung im Detail (nach WoFlV)

Die WoFlV rechnet nicht jede Fläche voll an. Entscheidend sind Raumhöhe und Nutzungsart:

  • Räume ab 2 m lichter Höhe: zählen voll (100 %).
  • Flächen unter Dachschrägen zwischen 1 und 2 m Höhe: zählen zur Hälfte (50 %).
  • Flächen unter 1 m Höhe: zählen gar nicht (0 %).
  • Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten: in der Regel zu einem Viertel, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte.
  • Keller, Heizraum, Garage, nicht ausgebauter Dachboden: zählen nicht zur Wohnfläche.

Anrechnung nach Wohnflächenverordnung

Anrechnung nach Wohnflächenverordnung (WoFlV).
BauteilAnrechnung in ProzentBedingung
Räume mit mindestens 2 m Höhe100 %Lichte Höhe ab 2 m.
Räume zwischen 1 m und 2 m Höhe50 %Flächen unter Dachschrägen zwischen 1 und 2 m Höhe.
Räume unter 1 m Höhe0 %Flächen unter 1 m Höhe zählen nicht.
Unbeheizter Wintergarten50 %Anrechnung nach Wohnflächenverordnung.
Beheizter Wintergarten100 %Anrechnung nach Wohnflächenverordnung.
Balkon25 %In der Regel ein Viertel, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte.
Terrasse25 %In der Regel ein Viertel, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte.
Loggia25 %In der Regel ein Viertel, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte.
Keller0 %Keller, Heizraum und Garage zählen nicht zur Wohnfläche.
Dachboden0 %Nicht ausgebauter Dachboden zählt nicht zur Wohnfläche.

Rechtsgrundlage: Wohnflächenverordnung (WoFlV).

Rechenbeispiel: dasselbe Haus, zwei Ergebnisse

Ein zweigeschossiges Fertighaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Balkon und Keller verdeutlicht die Differenz. Die Werte sind ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung des Prinzips.

Rechenbeispiel: dasselbe Haus, zwei Ergebnisse
FlächeGrundflächeAnrechnung WoFlVWohnfläche WoFlV
Erdgeschoss (voll)70 m²100 %70,0 m²
Dachgeschoss, Höhe ≥ 2 m40 m²100 %40,0 m²
Dachgeschoss, Höhe 1–2 m20 m²50 %10,0 m²
Balkon12 m²25 %3,0 m²
Keller (Technik/Lager)60 m²0 %0,0 m²
Wohnfläche nach WoFlV123,0 m²
Grundfläche nach DIN 277 (Summe)202 m²

Dasselbe Haus hat also 123 m² Wohnfläche nach WoFlV, aber über 200 m² Grundfläche nach DIN 277. Beide Zahlen sind korrekt – sie beantworten nur unterschiedliche Fragen. Wer Angebote vergleicht, muss darauf achten, jeweils die gleiche Norm gegenüberzustellen.

Wofür welche Norm gilt

Für Kaufverträge, Miet- und Nebenkostenabrechnungen sowie die Alltagsfrage nach der bewohnbaren Fläche ist die WoFlV maßgeblich. Die DIN 277 begegnet Ihnen dagegen in Bau- und Kalkulationsunterlagen, etwa bei Kostenkennwerten pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche. Beim Vergleich von Grundrissen und Fertighaus-Angeboten sollten Sie deshalb immer prüfen, welche Bezugsgröße genannt wird. Passende Pläne mit klaren Flächenangaben finden Sie im Grundriss-Katalog oder über den Grundriss-Finder. Wie viel Fläche welcher Raum wirklich braucht, ordnet die Raumgrößen-Tabelle ein.

Hinweis: Diese Darstellung erklärt die Prinzipien beider Normen und ersetzt keine rechtsverbindliche Flächenberechnung durch Fachleute.

Wohnfläche berechnen: häufige Fragen

Kompakte Antworten zu WoFlV, DIN 277 und der Anrechnung von Flächen.

Wie berechne ich die Wohnfläche eines Hauses?
Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung berechnet man, indem man die Grundflächen aller bewohnbaren Räume nach ihrer lichten Höhe gewichtet: Räume ab 2 m Höhe zählen zu 100 Prozent, Flächen zwischen 1 und 2 m zu 50 Prozent, unter 1 m gar nicht. Keller, Technik und Garage bleiben außen vor.
Zählt ein Balkon zur Wohnfläche?
Ein Balkon zählt nach Wohnflächenverordnung in der Regel nur zu einem Viertel zur Wohnfläche, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte. Ein 12 m² großer Balkon bringt somit meist rund 3 m² anrechenbare Wohnfläche. Dieselbe Regel gilt für Loggien, Dachgärten und Terrassen. Für den Vergleich ist wichtig, welche Norm einer Angabe zugrunde liegt.
Wie werden Dachschrägen bei der Wohnfläche angerechnet?
Flächen unter Dachschrägen zählen nach Wohnflächenverordnung gestaffelt: ab einer lichten Höhe von 2 m voll, zwischen 1 m und 2 m nur zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Deshalb hat ein Dachgeschoss oft deutlich weniger anrechenbare Wohnfläche, als seine Grundfläche vermuten lässt – ein zentraler Punkt beim Vergleich von Dachgeschoss-Grundrissen.
Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Ein Keller zählt nach Wohnflächenverordnung nicht zur Wohnfläche, solange er als Lager-, Technik- oder Heizraum genutzt wird; das gilt zu 0 Prozent. Gleiches trifft auf Garage und nicht ausgebauten Dachboden zu. Erst ein zu einem Aufenthaltsraum ausgebauter, ausreichend hoher Kellerraum kann anrechenbar sein – maßgeblich bleibt die Bauordnung Ihres Bundeslandes.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche?
Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung umfasst nur die bewohnbaren Räume einer Wohnung. Die Nutzfläche nach DIN 277 zählt darüber hinaus Flächen, die einem Nutzungszweck dienen, aber nicht Wohnen sind – etwa Keller, Technik- und Lagerräume. Deshalb fällt die Gesamtgrundfläche nach DIN 277 fast immer höher aus als die reine Wohnfläche.
Zählt ein Wintergarten zur Wohnfläche?
Ob ein Wintergarten zur Wohnfläche zählt, regelt die Wohnflächenverordnung (WoFlV) danach, ob er beheizt und ganzjährig nutzbar ist: Beheizte Wintergärten werden mit 100 % angerechnet, unbeheizte mit 50 %. Für eine verbindliche Einordnung sollte die Berechnung eine fachkundige Person nach der aktuellen Fassung der Verordnung vornehmen.
Zählt das Treppenhaus zur Wohnfläche?
Innerhalb einer Wohnung gehören Treppen und ihre Grundflächen zur Wohnfläche, soweit sie bewohnbare Ebenen verbinden und die Höhenstaffelung der Wohnflächenverordnung erfüllen. Ein gemeinschaftliches Treppenhaus in einem Mehrparteienhaus zählt dagegen nicht zur Wohnung, weil es zum Gemeinschaftseigentum gehört und von mehreren Einheiten genutzt wird.
Welche Norm gilt für die Wohnflächenberechnung?
Für private Wohngebäude und Kaufverträge ist die Wohnflächenverordnung maßgeblich, weil sie die tatsächlich bewohnbare Fläche beschreibt. Hersteller nutzen daneben die DIN 277 für Kennzahlen wie die Brutto-Grundfläche in Bau- und Kalkulationsunterlagen. Prüfen Sie bei jeder Quadratmeterangabe, nach welcher Norm sie ermittelt wurde, um Angebote fair zu vergleichen.

Alle Fragen zu Grundrissen

TÜV Rheinland ZERTIFIZIERT – geprüfte Qualifikation, ID 0000038136

Persönliche Qualifikation unseres Sachverständigen

Nachgewiesene Fachkompetenz

An Ihrer Seite: das Expertenteam von Hausbau-Grundrisse

Ihr TÜV-zertifizierter Fachmann rund um Grundriss und Planung

  • TÜV Rheinland geprüfte Qualifikation
  • Herstellerunabhängige Begleitung
  • Zertifizierter Sachverständiger
Experten kennenlernen

In einer Minute zur passenden Unterstützung

Drei kurze Formulare, ein Ziel: Ihre Grundriss-Planung voranbringen. Alles kostenlos und unverbindlich — wählen Sie einfach den passenden Einstieg.

Alle Anfragen sind 100 % kostenlos, unverbindlich und SSL-verschlüsselt — Ihre Daten behandeln wir vertraulich und streng nach DSGVO.