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Planungswissen

Wohnfläche berechnen: WoFlV und DIN 277

Zwei Normen, zwei Ergebnisse: Warum ein und dasselbe Haus je nach Berechnungsart unterschiedlich viele Quadratmeter hat – und worauf Sie beim Grundriss-Vergleich achten sollten.

Kurzantwort

WoFlV oder DIN 277 – was gilt wann?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) misst die reine, bewohnbare Wohnfläche und rechnet Keller, Technik und Garage nicht mit. Dachschrägen zählen gestaffelt, Balkone meist nur zu einem Viertel. Die DIN 277 ermittelt dagegen die komplette Grundfläche des Gebäudes über alle Ebenen und Nutzungen und liefert deshalb einen deutlich höheren Wert. Für Kaufverträge und die Frage „Wie viel Wohnfläche habe ich?“ ist die WoFlV maßgeblich; die DIN 277 dient eher der baulichen Kalkulation. Achten Sie bei jeder Quadratmeterangabe darauf, welche Norm zugrunde liegt – nur so vergleichen Sie Grundrisse und Angebote fair.

Zwei Normen für zwei Fragen

Wer Grundrisse vergleicht, stößt schnell auf widersprüchliche Quadratmeterzahlen. Der Grund: Es gibt zwei verbreitete Methoden, Flächen zu ermitteln. Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) beantwortet die Frage, wie viel Fläche tatsächlich zum Wohnen zur Verfügung steht. Sie rechnet ausschließlich bewohnbare Räume an – Keller, Heizraum, Garage oder ein nicht ausgebauter Spitzboden bleiben außen vor. Die DIN 277 hingegen ermittelt die gesamte Grundfläche eines Gebäudes über alle Geschosse und Nutzungen. Sie gliedert diese in Nutzungsfläche, Technikfläche und Verkehrsfläche und liefert Kennzahlen wie die Brutto-Grundfläche. Der DIN-277-Wert fällt deshalb fast immer höher aus als die reine Wohnfläche.

Anrechnung im Detail (nach WoFlV)

Die WoFlV rechnet nicht jede Fläche voll an. Entscheidend sind Raumhöhe und Nutzungsart:

  • Räume ab 2 m lichter Höhe: zählen voll (100 %).
  • Flächen unter Dachschrägen zwischen 1 und 2 m Höhe: zählen zur Hälfte (50 %).
  • Flächen unter 1 m Höhe: zählen gar nicht (0 %).
  • Balkone, Loggien, Terrassen, Dachgärten: in der Regel zu einem Viertel, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte.
  • Keller, Heizraum, Garage, nicht ausgebauter Dachboden: zählen nicht zur Wohnfläche.

Rechenbeispiel: dasselbe Haus, zwei Ergebnisse

Ein zweigeschossiges Fertighaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Balkon und Keller verdeutlicht die Differenz. Die Werte sind ein vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung des Prinzips.

FlächeGrundflächeAnrechnung WoFlVWohnfläche WoFlV
Erdgeschoss (voll)70 m²100 %70,0 m²
Dachgeschoss, Höhe ≥ 2 m40 m²100 %40,0 m²
Dachgeschoss, Höhe 1–2 m20 m²50 %10,0 m²
Balkon12 m²25 %3,0 m²
Keller (Technik/Lager)60 m²0 %0,0 m²
Wohnfläche nach WoFlV123,0 m²
Grundfläche nach DIN 277 (Summe)202 m²

Dasselbe Haus hat also 123 m² Wohnfläche nach WoFlV, aber über 200 m² Grundfläche nach DIN 277. Beide Zahlen sind korrekt – sie beantworten nur unterschiedliche Fragen. Wer Angebote vergleicht, muss darauf achten, jeweils die gleiche Norm gegenüberzustellen.

Wofür welche Norm gilt

Für Kaufverträge, Miet- und Nebenkostenabrechnungen sowie die Alltagsfrage nach der bewohnbaren Fläche ist die WoFlV maßgeblich. Die DIN 277 begegnet Ihnen dagegen in Bau- und Kalkulationsunterlagen, etwa bei Kostenkennwerten pro Quadratmeter Brutto-Grundfläche. Beim Vergleich von Grundrissen und Fertighaus-Angeboten sollten Sie deshalb immer prüfen, welche Bezugsgröße genannt wird. Passende Pläne mit klaren Flächenangaben finden Sie im Grundriss-Katalog oder über den Grundriss-Finder. Wie viel Fläche welcher Raum wirklich braucht, ordnet die Raumgrößen-Tabelle ein.

Hinweis: Diese Darstellung erklärt die Prinzipien beider Normen und ersetzt keine rechtsverbindliche Flächenberechnung durch Fachleute.

Wohnfläche berechnen: häufige Fragen

Kompakte Antworten zu WoFlV, DIN 277 und der Anrechnung von Flächen.

Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?
Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet die reine Wohnfläche und rechnet nur bewohnbare Flächen an – Keller, Technikräume oder Garagen zählen nicht. Die DIN 277 ermittelt dagegen die gesamte Grundfläche eines Gebäudes über alle Ebenen und Nutzungen, gegliedert nach Nutz-, Technik- und Verkehrsfläche. Kurz: Die WoFlV beantwortet die Frage „Wie viel Wohnfläche habe ich?“, die DIN 277 die Frage „Wie groß ist das Gebäude insgesamt?“. Deshalb fällt der DIN-277-Wert fast immer höher aus.
Wie werden Dachschrägen bei der Wohnfläche angerechnet?
Nach WoFlV zählen Flächen unter Dachschrägen gestaffelt: ab einer lichten Höhe von 2 m voll, zwischen 1 m und 2 m nur zur Hälfte, unter 1 m gar nicht. Deshalb hat ein Dachgeschoss oft deutlich weniger anrechenbare Wohnfläche als seine Grundfläche vermuten lässt. Bei der DIN 277 spielt die Höhe für die Grundflächenermittlung keine solche Rolle – ein weiterer Grund für die Differenz zwischen beiden Werten.
Zählen Balkon und Terrasse zur Wohnfläche?
Nach WoFlV werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel nur zu einem Viertel angerechnet, in Ausnahmefällen bis zur Hälfte. Sie erhöhen die Wohnfläche also nur anteilig. Ein 12 m² großer Balkon bringt somit meist nur rund 3 m² anrechenbare Wohnfläche. Für die Kaufentscheidung ist wichtig, welche Norm einer Flächenangabe zugrunde liegt.
Welche Norm gilt für mein Fertighaus?
Für private Wohngebäude und Kaufverträge wird üblicherweise die Wohnfläche nach WoFlV angegeben, weil sie die tatsächlich bewohnbare Fläche beschreibt. Hersteller nutzen daneben oft die DIN 277 für Kennzahlen wie Brutto-Grundfläche in Bau- und Kalkulationsunterlagen. Prüfen Sie bei jeder Quadratmeterangabe, nach welcher Norm sie ermittelt wurde – nur so vergleichen Sie Grundrisse und Angebote fair.
Mehr dazu: Grundriss-Finder
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