Anrechnung von Dachschrägen
Anrechnung von Dachschrägen zur Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV).| Raumhöhe | Anrechnung in Prozent | Hinweis |
|---|
| Über zwei Meter | 100 % | Bereich mit voller Nutzbarkeit für den dauerhaften Aufenthalt. |
| Ein bis zwei Meter | 50 % | Fläche unter der Schräge mit eingeschränkter Stehhöhe. |
| Unter einem Meter | 0 % | Niedriger Randbereich, meist als Stauraum genutzt. |
Nutzung im Dachgeschoss
Welche Nutzung in die Räume unter der Schräge passt, hängt vom Verlauf der Dachneigung und vom Drempel ab. Schlaf-, Kinder- und Arbeitszimmer kommen gut mit begrenzter Stehhöhe an den Traufseiten aus, weil sich niedrige Möbel wie Bett, Schreibtisch und Regale dort einordnen lassen. Ein Bad unter der Schräge nutzt die Randzone für Wanne oder Waschtisch, während die volle Höhe im First frei bleibt. Fest eingebauter Stauraum in der Drempelzone macht die niedrigsten Bereiche nutzbar, ohne wertvolle Fläche mit Stehhöhe zu belegen. Die zulässige Nutzung als Aufenthaltsraum sowie die dafür erforderlichen lichten Höhen regeln die Landesbauordnungen. Wie sich die anrechenbare Fläche insgesamt zusammensetzt, erklärt der Beitrag Wohnfläche berechnen; passende Entwürfe finden Sie in der Übersicht der Grundrisse.