Das folgende Schema stellt die beiden gängigen Erschließungsformen gegenüber und rechnet für dieselbe Etage mit rund 400 m² Bruttogeschossfläche durch, wie viel davon auf Wohnungen und wie viel auf Verkehrsfläche entfällt. Die Werte sind übliche Spannen zur Orientierung, keine Preisangaben.
Beim zentralen Treppenhaus des 3-Spänners liegen die Wohnungen um einen kompakten Kern herum. In der Beispielrechnung entfallen von rund 400 m² Bruttogeschossfläche etwa 228 m² auf drei Wohnungen und rund 72 m² auf Treppenhaus, Flur und Nebenflächen – ein Verkehrsflächen-Anteil von etwa 18 Prozent. Der Vorteil: Der Kern bündelt Steigschächte, Treppe und Aufzug auf kleiner Grundfläche und die Wohnungen lassen sich großzügig zuschneiden. Nachteilig ist, dass mindestens eine Wohnung überwiegend zu einer Seite orientiert ist und die Belichtung sorgfältig geplant werden muss.
Der Laubengang dreht das Prinzip um: Ein außenliegender Gang erschließt die Wohnungen von einer Seite, sodass jede Einheit von der Gangseite bis zur Gegenseite durchgesteckt und von zwei Seiten belichtet werden kann. In der Beispielrechnung sinken die drei Wohnungen auf jeweils rund 62 m², weil der Baukörper flacher wird, der Verkehrsflächen-Anteil fällt aber auf etwa 15 Prozent. Der Laubengang eignet sich besonders für längere Baukörper und für viele kleinere Wohnungen, etwa im geförderten Wohnungsbau. Er verlangt jedoch mehr Fassadenfläche, einen durchdachten Schall- und Sichtschutz zur Gangseite und eine wetterfeste Ausbildung des Gangs.
Für die Grundrissplanung entscheidend sind neben der reinen Flächeneffizienz die bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Jede Wohnung benötigt zwei voneinander unabhängige Rettungswege; der erste führt über das notwendige Treppenhaus, der zweite kann bei niedrigen Gebäuden über anleiterbare Fenster oder Balkone erfolgen. Notwendige Treppen weisen in Wohngebäuden üblicherweise eine nutzbare Laufbreite von mindestens 1,00 m auf; die Anforderungen ergeben sich aus den Landesbauordnungen und der DIN 18065. Wer den zweiten Rettungsweg früh mitdenkt, vermeidet spätere Umplanungen der Fenster- und Balkonlage.
Auch die Nebenräume gehören von Anfang an in den Grundriss. Neben den Wohnungen sind Technik- und Hausanschlussraum, Kellerabteile oder Abstellräume sowie ein Fahrradabstellraum einzuplanen, den viele kommunale Stellplatzsatzungen fordern. Als grober Richtwert gelten etwa 3 bis 6 m² Nebenfläche je Wohnung. Barrierefreie Wohnungen brauchen zusätzlich größere Bewegungsflächen – die barrierefreien Maße nach DIN 18040-2 nennen unter anderem 1,20 m Bewegungsfläche und lichte Türbreiten ab 0,80 m. Ist Barrierefreiheit ein Ziel, lohnt der Blick in den Überblick zur Barrierefreiheit, bevor die Erschließung festgelegt wird.
Welche Erschließung am Ende passt, hängt von Grundstückszuschnitt, Zielgruppe und Wohnungsmix ab. Kompakte Grundstücke mit wenigen, größeren Wohnungen sprechen für das zentrale Treppenhaus, lange Baukörper mit vielen kleinen Einheiten für den Laubengang. In beiden Fällen gilt: Steigschächte und Bäder übereinander anordnen, den Erschließungskern kompakt halten und den Wohnungsmix früh mit dem Anbieter abstimmen. Ein passendes Raumprogramm lässt sich im Grundriss-Finder vorstrukturieren, bevor die Detailplanung mit dem Hersteller beginnt.
Beispielrechnung mit üblichen Spannen zur Orientierung, keine Garantie für das Einzelprojekt. Norm- und Rettungsweg-Vorgaben nach den Landesbauordnungen der Länder, DIN 18065 (Gebäudetreppen) und DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen, Wohnungen). Stand 2026.