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Planungswissen

Barrierefreie Maße nach DIN 18040-2

Welche Türbreiten, Bewegungsflächen und Übergänge machen einen Grundriss barrierefrei? Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Maße ein – als Grundlage für vorausschauendes, seniorengerechtes Planen.

Kurzantwort

Was macht Maße barrierefrei?

Ein barrierefreier Grundriss verzichtet auf Schwellen und Stufen, sieht Türbreiten ab 90 cm und Bewegungsflächen von mindestens 120 cm (rollstuhlgerecht 150 cm) vor Sanitärobjekten vor. Kern ist ein bodengleiches Duschbad. Verbindlich sind die Anforderungen der DIN 18040-2; die konkreten Werte prüfen Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Anbieter. Der eingeschossige Bungalow eignet sich besonders, weil er alle Räume auf einer Ebene erschließt.

Barrierefreie Maße im Überblick

Die folgende Übersicht ordnet die wichtigsten Maße ein. Maßgeblich bleibt stets die DIN 18040-2; die konkreten Werte prüfen Sie am bemaßten Plan mit Ihrem Anbieter.

Barrierefreie Maße im Grundriss nach DIN 18040-2: barrierefrei und rollstuhlgerecht.
BauteilMaß barrierefreiMaß rollstuhlgerechtFundstelle
Türbreitemindestens 80 cmmindestens 90 cmDIN 18040-2
Bewegungsfläche vor Türmindestens 120 cm × 120 cmmindestens 150 cm × 150 cmDIN 18040-2
Bewegungsfläche vor WCmindestens 120 cm × 120 cmmindestens 150 cm × 150 cmDIN 18040-2
Bewegungsfläche vor Duschemindestens 120 cm × 120 cmmindestens 150 cm × 150 cmDIN 18040-2
Flurbreite120 cmmindestens 150 cm × 150 cmDIN 18040-2
Schwellenhöhe2 cm2 cmDIN 18040-2
Duschbereichmindestens 120 cm × 120 cm (bodengleich)mindestens 120 cm × 120 cm (bodengleich)DIN 18040-2

Hinweis: Diese Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine verbindliche Planung nach DIN 18040-2 durch Fachleute. Passende Pläne finden Sie im Grundriss-Katalog, weiterführend hilft der Ratgeber zum barrierefreien Bungalow und die Seite Grundrisse für Senioren.

Barrierefreie Maße: häufige Fragen

Kompakte Antworten zu Türbreiten, Bewegungsflächen und DIN 18040-2.

Wie breit müssen Türen für Barrierefreiheit sein?
Türen sollten für einen barrierefreien Grundriss eine lichte Durchgangsbreite ab 90 cm haben, damit Rollstuhl, Rollator oder eine begleitete Person bequem hindurchkommen. Diese Anforderung ergibt sich aus der DIN 18040-2 für barrierefreies Wohnen. Zu schmale Türen sind eine der häufigsten Barrieren und lassen sich nachträglich nur mit baulichem Aufwand verbreitern.
Wie groß muss die Bewegungsfläche für einen Rollstuhl sein?
Die Bewegungsfläche für einen Rollstuhl beträgt rollstuhlgerecht 150 cm mal 150 cm, damit sich der Rollstuhl auf der Stelle drehen lässt; barrierefrei genügen vor Sanitärobjekten mindestens 120 cm. Diese Maße nennt die DIN 18040-2. Ausreichende Bewegungsflächen vor WC, Dusche und Türen entscheiden darüber, ob ein Grundriss im Alltag wirklich nutzbar ist.
Welche Norm regelt barrierefreie Maße im Wohnungsbau?
Barrierefreie Maße im Wohnungsbau regelt die DIN 18040-2. Sie beschreibt Anforderungen an Türbreiten, Bewegungsflächen, schwellenlose Übergänge und die Ausstattung, unterschieden nach barrierefrei und der höheren Stufe rollstuhlgerecht. Die Norm ist die fachliche Grundlage für vorausschauendes, seniorengerechtes Planen; verbindlich wird sie über die jeweilige Landesbauordnung oder vertragliche Vereinbarung.
Was ist der Unterschied zwischen barrierefrei und rollstuhlgerecht?
Barrierefrei bedeutet, dass ein Grundriss ohne Stufen und Schwellen nutzbar ist und Grundmaße wie Türbreiten ab 90 cm einhält. Rollstuhlgerecht ist die höhere Stufe der DIN 18040-2: Sie verlangt größere Bewegungsflächen von 150 cm, damit ein Rollstuhl wenden kann, sowie unterfahrbare Objekte. Rollstuhlgerecht schließt barrierefrei ein, geht aber in den Maßen darüber hinaus.
Wie breit muss ein barrierefreier Flur sein?
Ein barrierefreier Flur ist nach DIN 18040-2 mindestens 120 cm breit, damit Rollstuhl oder Rollator ihn passieren und an Türen rangieren können. Achten Sie zusätzlich auf ausreichende Bewegungsflächen vor jeder Tür, damit sich diese auch im Sitzen öffnen lässt; Engstellen durch Heizkörper oder Schränke sind zu vermeiden.
Wie hoch darf eine Schwelle im barrierefreien Grundriss sein?
Ein barrierefreier Grundriss verzichtet grundsätzlich auf Schwellen und Stufen; wo eine Schwelle technisch unvermeidbar ist, erlaubt die DIN 18040-2 höchstens 2 cm. Übergänge etwa zur Terrasse bleiben so ohne Stolperkante und mit dem Rollstuhl befahrbar. Ziel bleibt der schwellenlose, bodengleiche Übergang zwischen Innen- und Außenbereich.
Wie groß muss ein barrierefreies Bad sein?
Ein barrierefreies Bad braucht so viel Fläche, dass vor jedem Sanitärobjekt die geforderte Bewegungsfläche bleibt – barrierefrei mindestens 120 cm, rollstuhlgerecht 150 cm nach DIN 18040-2. Kern ist eine bodengleiche, schwellenlose Dusche. Eine pauschale Badgröße in Quadratmetern gibt die Norm nicht vor; entscheidend ist die Summe der Bewegungsflächen im Zuschnitt.
Lohnt sich barrierefreies Planen ohne akuten Bedarf?
Barrierefreies Planen lohnt sich auch ohne akuten Bedarf, weil vorausschauend eingeplante Maße wie Türbreiten ab 90 cm und schwellenlose Übergänge im Rohbau kaum Mehrkosten verursachen, ein späterer Umbau dagegen teuer wird. Ein eingeschossiger Bungalow erschließt zudem alle Räume auf einer Ebene und bleibt so über wechselnde Lebensphasen hinweg nutzbar.

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