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Planungswissen

Die Bauzeichnung und ihre Bestandteile

Zu einem Bauantrag gehört mehr als der Grundriss. Diese Übersicht erklärt Lageplan, Grundriss, Schnitt, Ansicht und Detailzeichnung – und wofür jede Zeichnungsart gebraucht wird.

Kurzantwort

Was gehört zu einer Bauzeichnung?

Eine Bauzeichnung fasst die maßstäblichen Pläne eines Gebäudes zusammen. Dazu zählen der Lageplan, der Grundriss je Geschoss, der Schnitt, die Ansichten der Fassaden und bei Bedarf Detailzeichnungen. Der Grundriss wird üblicherweise im Maßstab 1:100 gezeichnet. Zusammen bilden diese Zeichnungen die Grundlage des Bauantrags und beschreiben das Gebäude von der Lage bis zum einzelnen Bauteil.

Bestandteile einer Bauzeichnung

Die Tabelle fasst die Zeichnungsarten zusammen. Maßstäbe sind nur eingetragen, wenn sie projektbezogen belegt sind – belegt ist der Maßstab 1:100 für den Grundriss; die übrigen Angaben bleiben zu ergänzen.

Bestandteile einer Bauzeichnung: Darstellung, Maßstab und Zweck. Werte ohne Angabe sind noch zu ergänzen.
ZeichnungsartWas sie darstelltTypischer MaßstabWofür gebraucht
LageplanGrundstück mit Gebäude, Grenzen, Abständen und Erschließung von oben.TODO: Wert eintragenEinordnung des Gebäudes auf dem Grundstück, Grundlage des Bauantrags.
GrundrissWaagerechter Schnitt durch ein Geschoss mit Wänden, Türen, Fenstern und Maßen.1:100Raumaufteilung, Flächen und Bemaßung je Geschoss.
SchnittSenkrechter Schnitt durch das Gebäude mit Geschoss- und Firsthöhen.TODO: Wert eintragenHöhenentwicklung, Geschosshöhen und Dachaufbau.
AnsichtAußenansicht der Fassaden ohne perspektivische Verzerrung.TODO: Wert eintragenÄußeres Erscheinungsbild, Fassade, Fenster und Dachform.
DetailzeichnungAusschnitt eines Bauteils in vergrößerter, genauer Darstellung.TODO: Wert eintragenGenaue Ausführung einzelner Anschlüsse und Bauteile.

Wie die Zeichnungen zusammenspielen

Die einzelnen Zeichnungen beschreiben dasselbe Gebäude aus verschiedenen Blickwinkeln und ergänzen sich. Der Lageplan ordnet das Haus auf dem Grundstück ein und zeigt Grenzen und Abstände. Der Grundriss beschreibt jede Ebene von oben, mit Wänden, Türen, Fenstern und Maßen. Der Schnitt zeigt das Gebäude senkrecht aufgeschnitten und macht Geschoss- und Firsthöhen sowie den Dachaufbau lesbar. Die Ansichten stellen die Fassaden dar, Detailzeichnungen schließlich einzelne Anschlüsse in vergrößertem Maßstab. Für den Bauantrag greifen diese Zeichnungen ineinander: Erst zusammen beschreiben sie das Gebäude vollständig und widerspruchsfrei. Wie Sie einen Grundriss im Detail lesen – Symbole, Maßketten und Nordpfeil –, erklärt der Beitrag Grundriss lesen lernen. Passende Beispielpläne finden Sie im Grundriss-Katalog.

Bauzeichnung: häufige Fragen

Kompakte Antworten zu Bestandteilen, Maßstab und Bauantragsunterlagen.

Was gehört zu einer Bauzeichnung?
Zu einer Bauzeichnung gehören mehrere maßstäbliche Pläne: der Lageplan, der Grundriss je Geschoss, der Schnitt, die Ansichten der Fassaden und bei Bedarf Detailzeichnungen. Der Grundriss wird üblicherweise im Maßstab 1:100 gezeichnet. Zusammen beschreiben diese Zeichnungen das Gebäude von der Lage auf dem Grundstück bis zum einzelnen Bauteil und bilden die Grundlage des Bauantrags.
Wer darf eine Bauzeichnung erstellen?
Eine Bauzeichnung für den Bauantrag darf nur erstellen, wer bauvorlageberechtigt ist – in der Regel Architektinnen und Architekten sowie bestimmte Bauingenieure. Wer im Einzelfall vorlageberechtigt ist, regeln die Landesbauordnungen der Bundesländer unterschiedlich. Skizzen und Vorentwürfe darf jeder anfertigen, für die genehmigungsfähige Zeichnung ist jedoch eine berechtigte Person nötig.
In welchem Maßstab wird eine Bauzeichnung erstellt?
In einer Bauzeichnung wird der Grundriss üblicherweise im Maßstab 1:100 gezeichnet, sodass ein Zentimeter auf dem Plan einem Meter im Gebäude entspricht. Für Lageplan, Schnitt, Ansicht und Detailzeichnung sind im Projekt keine belegten Maßstäbe hinterlegt. TODO: Wert eintragen. Der jeweils gültige Maßstab steht im Plankopf jeder Zeichnung.
Was ist der Unterschied zwischen Grundriss und Lageplan?
Ein Grundriss zeigt die Raumaufteilung eines Geschosses von oben, mit Wänden, Türen, Fenstern und Maßen im Maßstab 1:100. Ein Lageplan zeigt das gesamte Grundstück mit dem Gebäude, den Grundstücksgrenzen, Abständen und der Erschließung. Der Grundriss beschreibt das Innere einer Ebene, der Lageplan ordnet das Haus auf dem Grundstück ein.
Was zeigt ein Schnitt in der Bauzeichnung?
Ein Schnitt in der Bauzeichnung zeigt das Gebäude senkrecht aufgeschnitten und macht Geschosshöhen, Deckenaufbau und Dachaufbau sichtbar. Während der Grundriss die Ebene von oben beschreibt, stellt der Schnitt die Höhenentwicklung dar. So lassen sich Raumhöhen, Treppenverlauf und First- oder Traufhöhen ablesen, die im Grundriss nicht erkennbar sind.
Was zeigt eine Ansicht in der Bauzeichnung?
Eine Ansicht in der Bauzeichnung zeigt eine Fassade des Gebäudes von außen und ohne perspektivische Verzerrung. Sie stellt das äußere Erscheinungsbild dar: Fensteranordnung, Türen, Fassadengliederung und Dachform. Je Himmelsrichtung gibt es meist eine eigene Ansicht. Zusammen mit Grundriss und Schnitt vervollständigt die Ansicht die Beschreibung des Gebäudes.
Welche Unterlagen gehören zum Bauantrag?
Zum Bauantrag gehören in der Regel der Lageplan, die Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten sowie ergänzende Nachweise wie die Baubeschreibung. Der genaue Umfang richtet sich nach der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes und dem Verfahren. Die entwurfsverfassende, bauvorlageberechtigte Person stellt die vollständigen Unterlagen zusammen und reicht sie bei der Bauaufsicht ein.
Was kostet eine Bauzeichnung?
Was eine Bauzeichnung kostet, hängt vom Leistungsumfang, der Gebäudegröße und der Planungstiefe ab. Ein im Projekt belegter Euro-Wert liegt nicht vor. TODO: Wert eintragen. Bei Fertighäusern ist die Planung oft im Angebot enthalten, bei frei geplanten Häusern rechnet die entwurfsverfassende Person nach vereinbartem Honorar ab.

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